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Prüfung von Leitern und Tritten … sicher rauf und auch wieder runter!

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer dem Schutz seiner Beschäftigten und somit der Bereitstellung sicherer Betriebsmittel vepflichtet. Eine Konkretisierung dieser Anforderungen erfolgt durch die Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 2121-Teil2 (Stand der Technik).

Leitern und Tritte sind eine Gefahrenquelle im Unternehmen, die der Unternehmer nicht unterschätzen darf. Bis zu 45000 Leiterunfälle pro Jahr mit bis zu 50 jährlichen Todesfällen sprechen für sich! Aus diesem Grund ist der Unternehmer verpflichtet, regelmässig, und das heißt einmal pro Jahr, seine Leitern und Tritte von einer dafür befähigten Person überrüfen zu lassen. Mit der Prüfung der siecon personalmanagement GmbH erhalten Sie die notwendige Freigabe Ihrer Leitern und Tritte mit offiziellem Prüfsiegel nebst der zugehörigen Dokumentation der Prüfungsdurchführung und einem Leiterkataster. Der Unternehmer erbringt so rechtssicher den Nachweis, seinen Verpflichtungen an Durchführung und Dokumentation nachgekommen zu sein.

Nutzen Sie auch die Gelegenheit von uns Ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Leitern und Tritten unterweisen zu lassen. Auch hier sind Sie als Unternehmer zur Durchführung und zum Nachweis verpflichtet.